Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) ist ein fester Bestandteil der dualen Ausbildung. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu finden Sie hier.
Was bedeutet ÜLU?
Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) ist ein fester Bestandteil der dualen Berufsausbildung im Handwerk. Sie vermittelt berufsspezifische praktische Fertigkeiten und Kenntnisse und ergänzt und unterstützt die betriebliche Ausbildung vom ersten bis zum vierten Ausbildungsjahr.
Durch die ÜLU wird ein breites, einheitliches Ausbildungsniveau sichergestellt, das kontinuierlich an die technischen und ökonomischen Veränderungen angepasst wird.
Müssen die Auszubildenden an der ÜLU teilnehmen?
Die Teilnahme an allen vorgeschriebenen Pflichtkursen ist ein Teil der betrieblichen Berufsausbildung. Nur wer sie absolviert hat, wird zur Gesellenprüfung zugelassen. Pflicht sind alle Kurse, die der Berufsbildungs-ausschuss der Handwerkskammer Bremen als obligatorisch definiert hat.
Wie wird die ÜLU finanziert?
Die Finanzierung der Lehrgangskosten der ÜLU der/des Auszubildenden erfolgen im Rahmen der jeweils gültigen Richtlinien durch Mittel des Bremischen Senats für Kinder und Bildung (für Teilnehmer von Bremer Ausbildungsbetrieben), oder des Niedersächsischen Kultusministeriums und den Europäischen Sozialfonds (ESF) (für Teilnehmer von Niedersächsischen Ausbildungsbetrieben) und durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie durch Eigenmittel des Ausbildungsbetriebes. Mit den Zuwendungsmitteln wird ein Teil zu den von den Ausbildungsbetrieben des Handwerks zu tragenden Kosten für Lehrgänge kofinanziert.
Wie erfolgt die Anmeldung des Auszubildenden für die ÜLU-Kurse?
Mit der Registrierung des Ausbildungsvertrages in der Handwerkskammer Bremen werden die Daten Ihres Lehrlings elektronisch erfasst. Somit wird der Lehrling "automatisch" durch unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu den überbetrieblichen Lehrgängen eingeladen.
Die Einladung zur ÜLU findet in Abstimmung mit den Berufsschultagen der entsprechenden Berufsbildenden Schule statt. In der Regel werden die Einladungen mindestens 8 Wochen vor Kursbeginn an den Ausbildungsbetrieb gesandt.
Was hat der Betrieb davon?
Die ÜLU bildet die verlängerte Werkbank des Betriebes. Hier können die Auszubildenden die Handgriffe erlernen, an der technologische Entwicklung ihres Handwerks teilhaben und Tätigkeiten üben, zu denen im betrieblichen Alltag die Zeit fehlt. Dabei gehen die Kurse inhaltlich von den Grundlagen, über die im Mindesten angeforderten, bis hin zu den hochwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten aus. Als Qualitäts-merkmal des deutschen Handwerks kann durch die Unterweisung eine Gleichmäßigkeit der niveauvollen handwerklichen Berufsausbildung gewährleistet werden.
Was haben die Auszubildenden davon?
Die Auszubildenden im Handwerk haben durch die ÜLU die Sicherheit, dass ihnen gewerkspezifisch und am Ausbildungsrahmenplan orientiert die entsprechenden Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt wurden, die sie befähigen, nach dem Ablegen der Gesellenprüfung die Arbeit in einem Handwerksbetrieb ausüben zu können. Noch immer ist der Gesellenbrief ein Gütesiegel in ganz Europa.
Weiterhin haben die Auszubildenden die Möglichkeit nach der Gesellenprüfung die Meisterprüfung abzulegen.
Wer legt die Kursinhalte fest?
Inhalte und Dauer der überbetrieblichen Unterweisung werden in Zusammenarbeit mit den Bundesfachverbänden der verschiedenen Handwerke und dem Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik (HPI) festgelegt.
Wo findet die ÜLU statt?
Die Kurse finden in Bremen beim HandWERK gemeinnützige GmbH und dem Schulzentrum des Sekundarbereichs II an der Alwin-Lonke-Straße (nur Gebäudereiniger), in Bremerhaven bei der Kreishandwerkerschaft Bremerhaven-Wesermünde als auch in den von der Handwerkskammer Bremen beauftragten Ausbildungsstätten statt.
Werden die Auszubildenden bewertet?
Ja, die Auszubildenden werden nach jedem Lehrgang bewertet. Die Ausbilder bewerten am Ende des Lehrgangs die die Entwicklung des Auszubildenden im ganzen Zeitraum. Bei Fragen zu den Bewertungs-kriterien setzen sich die Betriebe bitte direkt mit den Ausbildern in Verbindung.
Was hat die Berufsbildende Schule mit der ÜLU zu tun?
Die handwerkliche Berufsausbildung besteht aus zwei Säulen. Die Berufsbildende Schule stellt die theoretische Säule dar und der Betrieb die praktische. Daher der Ausdruck „duales System“.
Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung ergänzt die betriebliche Ausbildung und ist die verlängerte Werkbank der Betriebe. Der Lehrplan der Schule kann inhaltlich durchaus von dem Ausbildungsrahmenplan des Betriebes und den Inhalten der überbetrieblichen Ausbildung abweichen. Im Idealfall findet eine Absprache zwischen den Lernorten statt, so dass eine für alle Auszubildenden hochwertige Ausbildung angeboten wird.
Wer ist für die Regelung und Überwachung der Ausbildung zuständig?
Die Handwerkskammer hat zur Regelung und Überwachung der Ausbildung Ausbildungsberater zu bestellen. Sollten Probleme im Rahmen der Ausbildung auftauchen, die das Ausbildungsziel gefährden, sind die Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater gern bereit, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Infos dazu hier
Können auch andere Leute z. B. Gesellen oder Quereinsteiger an einem solchen Lehrgang teilnehmen?
Ja, grundsätzlich können auch andere Leute z. B. Wiedereinsteiger nach langer Pause, an einer solchen Unterweisung teilnehmen. Zu bedenken ist aber, dass die Fördermittel des Bundes und des Landes dann nicht in die Kostenkalkulation einfließen. Außerdem muss ein freier Platz in einem Kurs sein. Diese Organisation obliegt dem jeweiligen Bildungsanbieter.
Wo gibt es weitere Informationen zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung?
Weitere Informationen zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung gibt es beim Zentralverband des deutschen Handwerk (ZDH) und beimHeinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik (HPI)