Handwerksrolle / Eintragung - Änderung - Löschung Ihres Gewerbes bei uns


Selbstständig im Handwerk - Qualifikationen und Zugangsvoraussetzungen

Das Handwerk ist Deutschlands vielseitigster Wirtschaftsbereich. Insgesamt 147 Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe sind in den Anlagen A, B1 und B2 zur Handwerksordnung aufgeführt. Wer sich wie und unter welchen Voraussetzungen im Handwerk selbstständig machen kann, ist in der Handwerksordnung (HwO) geregelt.

Die Handwerksrolle ist das "Herzstück" jeder Handwerkskammer. Die Mitarbeiter sind nicht nur für die Eintragungen und Löschungen von Betrieben in den Verzeichnissen der selbstständigen Handwerker zuständig, sondern sie stehen auch als kompetente Ansprechpartner in allen handwerks- oder gewerberechtlichen Fragen zur Verfügung. Dazu zählen beispielsweise Handelsregisterangelegenheiten und Ausnahmebewilligungen sowie Verfahren wegen unerlaubter Handwerksausübung oder Schwarzarbeit.

Unsere Verzeichnisse sind öffentlich: 
Jede Person kann Einblick bzw. Auskunft erhalten, wenn sie ihr Interesse glaubhaft begründet. Wer sich im Handwerk selbstständig machen will, muss dementsprechend im Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke ( Handwerksrolle) oder im Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe eingetragen sein. 

Wer sich in einem zulassungspflichtigen, einem zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichem Gewerbe selbständig machen will, benötigt dafür die Eintragung bei der Handwerkskammer in einem der dort geführten Verzeichnisse:

  1. Maurer und Betonbauer
  2. Ofen- und Luftheizungsbauer
  3. Zimmerer
  4. Dachdecker
  5. Straßenbauer
  6. Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
  7. Brunnenbauer
  8. Steinmetzen und Steinbildhauer
  9. Stuckateure
  10. Maler und Lackierer
  11. Gerüstbauer
  12. Schornsteinfeger
  13. Metallbauer
  14. Chirurgiemechaniker
  15. Karosserie- und Fahrzeugbauer
  16. Feinwerkmechaniker
  17. Zweiradmechaniker
  18. Kälteanlagenbauer
  19. Informationstechniker
  20. Kraftfahrzeugtechniker
  21. Land- und Baumaschinenmechatroniker
  22. Büchsenmacher
  23. Klempner
  24. Installateur und Heizungsbauer
  25. Elektrotechniker
  26. Elektromaschinenbauer
  27. Tischler
  28. Boots- und Schiffbauer
  29. Seiler
  30. Bäcker
  31. Konditor
  32. Fleischer
  33. Augenoptiker
  34. Hörakustiker
  35. Orthopädietechniker
  36. Orthopädieschuhmacher
  37. Zahntechniker
  38. Friseure
  39. Glaser
  40. Glasbläser und Glasapparatebauer
  41. Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik
  42. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  43. Werkstein- und Terrazzohersteller
  44. Estrichleger
  45. Behälter- und Apparatebauer
  46. Parkettleger
  47. Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  48. Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher
  49. Böttcher
  50. Glasveredler
  51. Schilder- und Lichtreklamehersteller
  52. Raumausstatter
  53. Orgel- und Harmoniumbauer

 

  1. (weggefallen)
  2. (weggefallen)
  3. (weggefallen)
  4. (weggefallen)
  5. Uhrmacher
  6. Graveure
  7. Metallbildner
  8. Galvaniseure
  9. Metall- und Glockengießer
  10. Präzisionswerkzeugmechaniker
  11. Gold- und Silberschmiede
  12. (weggefallen)
  13. (weggefallen)
  14. Modellbauer
  15. (weggefallen)
  16. Holzbildhauer
  17. (weggefallen)
  18. Korb- und Flechtwerkgestalter
  19. Maßschneider
  20. Textilgestalter (Sticker, Weber,Klöppler, Posamentierer, Stricker)
  21. Modisten
  22. (weggefallen)
  23. Segelmacher
  24. Kürschner
  25. Schuhmacher
  26. Sattler und Feintäschner
  27. (weggefallen)
  28. Müller
  29. Brauer und Mälzer
  30. Weinküfer
  31. Textilreiniger
  32. Wachszieher
  33. Gebäudereiniger
  34. (weggefallen)
  35. Feinoptiker
  36. Glas- und Porzellanmaler
  37. Edelsteinschleifer und -graveure
  38. Fotografen
  39. Buchbinder
  40. Print- und Medientechnologen (Drucker, Siebdrucker, Flexografen)
  41. (weggefallen)
  42. (weggefallen)
  43. Keramiker
  44. (weggefallen)
  45. Klavier- und Cembalobauer
  46. Handzuginstrumentenmacher
  47. Geigenbauer
  48. Bogenmacher
  49. Metallblasinstrumentenmacher
  50. Holzblasinstrumentenmacher
  51. Zupfinstrumentenmacher
  52. Vergolder
  53. (weggefallen)
  54. Holz- und Bautenschützer (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden)
  55. Bestatter
  56. Kosmetiker
  1. Eisenflechter
  2. Bautentrocknungsgewerbe
  3. Bodenleger
  4. Asphaltierer (ohne Straßenbau)
  5. Fuger (im Hochbau)
  6. (weggefallen)
  7. Rammgewerbe (Einrammen von Pfählen im Wasserbau)
  8. Betonbohrer und -schneider
  9. Theater- und Ausstattungsmaler
  10. Herstellung von Drahtgestellen für Dekorationszwecke in Sonderanfertigung
  11. Metallschleifer und Metallpolierer
  12. Metallsägen-Schärfer
  13. Tankschutzbetriebe (Korrosionsschutz von Öltanks für Feuerungsanlagen
    ohne chemische Verfahren)
  14. Fahrzeugverwerter
  15. Rohr- und Kanalreiniger
  16. Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten)
  17. Holzschuhmacher
  18. Holzblockmacher
  19. Daubenhauer
  20. Holz-Leitermacher (Sonderanfertigung)
  21. Muldenhauer
  22. Holzreifenmacher
  23. Holzschindelmacher
  24. Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regale)
  25. Bürsten- und Pinselmacher
  26. Bügelanstalten für Herren-Oberbekleidung
  27. Dekorationsnäher (ohne Schaufensterdekoration)
  28. Fleckteppichhersteller
  29. (weggefallen)
  30. Theaterkostümnäher
  31. Plisseebrenner
  32. (weggefallen)
  33. Stoffmaler
  34. (weggefallen)
  35. Textil-Handdrucker
  36. Kunststopfer
  37. Änderungsschneider (ehemals Flickschneider)
  38. Handschuhmacher
  39. Ausführung einfacher Schuhreparaturen
  40. Gerber
  41. Innerei-Fleischer (Kuttler)
  42. Speiseeishersteller (mit Vertrieb von Speiseeis mit üblichem Zubehör)
  43. Fleischzerleger, Ausbeiner
  44. Appreteure, Dekateure
  45. Schnellreiniger
  46. Teppichreiniger
  47. Getränkeleitungsreiniger
  48. (weggefallen)
  49. Maskenbildner
  50. (weggefallen)
  51. Lampenschirmhersteller (Sonderanfertigung)
  52. Klavierstimmer
  53. Theaterplastiker
  54. Requisiteure
  55. Schirmmacher
  56. Steindrucker
  57. Schlagzeugmacher

Wichtige Info

Wir bitten, alle Personen und Firmen die sich in eines unserer Verzeichnisse gemäß Handwerksordnung eintragen lassen möchten, oder eine Änderung der eingetragenen Daten beantragen, folgende Informationen zu beachten:

Ihre kompletten Unterlagen für die Antragsstellung zur Eintragung oder Änderung in einem unserer Verzeichnisse übermitteln Sie direkt an die Handwerksrolle in unserem Haus.

Je nachdem wie ihr Antrag beschieden wird, bekommen Sie eine Gebührenrechnung von uns zugesandt.

Bitte bezahlen Sie die Gebühr binnen einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung, um weitere Kosten zu vermeiden.

Vielen Dank

Die Abteilung „Handwerksrolle“ ist nach dem gleichnamigen Verzeichnis benannt, in dem die selbstständigen Handwerker aufgeführt sind, die ein zulassungspflichtiges Handwerk betreiben. Ihre  Ansprechpartnerinnen sind:

Christiane Pahl-Curtze Buchstabe A - H Telefon 0421 30500-122 handwerksrolle@hwk-bremen.de

Marion Brünjes Buchstabe I - Z Telefon 0421 30500-121 handwerksrolle@hwk-bremen.de

Ute Köster Telefon 0421 30500-120 handwerksrolle@hwk-bremen.de

Rentenversicherung in einem zulassungspflichtigen Handwerk

Als Selbständiger in einem zulassungspflichtigen Handwerk  unterliegen Sie per Gesetz der Rentenversicherungspflicht. Bitte beachten Sie hierzu auch gerne den nachfolgenden Link:

Hier geht es zum Link der drv.de

  • Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen, Huntestraße 11, 26135 Oldenburg, www.drv.de

Sozialversicherung / Berufsgenossenschaft

An dieser Stelle möchten wir darauf aufmerksam machen, dass durch eine neue gewerbliche Tätigkeit weitere Beitragspflichten für Sie entstehen können, und zwar auch ohne ausdrückliche Anmeldung. Dies gilt insbesondere für:

  • SOKA-Bau (Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes VvaG), Wettiner Straße 7, 65189 Wiesbaden, www.soka-bau.de
  • BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Bertha-von-Suttner-Straße 10, 28207 Bremen, www.bgbau.de

Zwecks Klärung empfehlen wir, sich mit den genannten Institutionen in Verbindung zu setzen.

Ferner weisen wir daraufhin, dass Sie möglicherweise auch unter die winterbauumlagepflichtigen Betriebe fallen. Näheres können Sie bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit erfragen.

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie alle diese Punkte klären, damit es nicht – evtl. erst nach Jahren – zu erheblichen Nachzahlungen kommt.

Berufsständische Einrichtungen

Für verschiedene Handwerke bestehen eigene berufsständische Einrichtungen, z. B.:

  • Maler- und Lackierer-Handwerk. Gemeinnützige Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk e.V., John-F.-Kennedy-Straße 6, 65189 Wiesbaden, www.uk-maler.de
  • Gerüstbauer-Handwerk. Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes, Mainzer Straße 98-102, 65189 Wiesbaden, www.sokageruest.de

Gewerbeanmeldung

Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss außerdem bei der zuständigen Gewerbemeldestelle angemeldet werden.

Zuständige Stellen im Gewerbeanzeigeverfahren sind in Bremen:

Neben der Verpflichtung zur Meldung bei der Handwerkskammer und den Gewerbeämtern im Bundesland Bremen ist für eine Vielzahl von Gewerben die Einhaltung bestimmter weiterer Voraussetzungen notwendig. So ist beispielsweise bei Ausübung des Installateur und Heizungsbauer- oder des Elektrotechniker-Handwerks regelmäßig auch die Eintragung in das Installateurverzeichnis beim Versorgungsunternehmen erforderlich:

Informationen für Installateure | wesernetz

Meldepflichten im Überblick:

  • Agentur für Arbeit
  • Finanzamt
  • Gewerbeaufsichtsamt
  • Berufsgenossenschaft
  • Versicherung
  • Krankenkasse
  • Versorgungsunternehmen