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Innovation und Technologie

Der Wettbewerb verlangt heute von jedem Unternehmer zukunftsorientiertes Denken und Handeln. Dazu gehört, dass alte Strukturen überprüft und Neuerungen für marktfähige Produkte und Verfahren rechtzeitig eingeführt werden.

Doch wie führen Sie diese erfolgreich im eigenen Handwerksbetrieb ein? Wie können Sie neue Abläufe integrieren oder vorhandene optimieren? Wie passen Sie Ihr Produkt- und Dienstleistungsangebot den sich ändernden Markt- und Kundenanforderungen an? Welches Vorgehen ist sinnvoll und welche Qualifikation benötigen Sie und Ihre Mitarbeiter?

Der Beauftragte für Innovation und Technologie (BIT) der Handwerkskammer unterstützt  Betriebe bei der Lösung dieser Fragen. Durch seine gezielte und individuelle Unterstützung bei der Problemlösung kann Ihr Unternehmen Kosten und Zeit einsparen.

 

Unsere Beratungsschwerpunkte sind:
 

  • Technologietransfer
  • Digitalisierung im Handwerk
  • Optimierung von Betriebsabläufen und Prozessen
  • Qualitätsmanagement und Zertifizierung

Diese Beratungen sind ein kostenfreier Service Ihrer Handwerkskammer.

Der Beauftragte für Innovation und Technologie (BIT) der Handwerkskammer Bremen ist Mitglied im Technologie-Transfernetzwerk des Handwerks. Dieses Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Technologietransfer

Neue Technologien drängen in immer kürzeren Abständen auf den Markt.
Für Handwerksbetriebe liegen erhebliche Chancen in Bereichen wie Automatisierungs-technik, elektronischer Geschäftsverkehr, Robotertechnologie, Nanotechniken, 3D-Druck oder Fügetechniken wie Faserverbund und Kleben. Wettbewerbsvorteile ergeben sich sowohl durch die Optimierung der eigenen Fertigungstechnik als auch durch die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen für die Kunden.

Viele Betriebe haben jedoch neben dem Alltagsgeschäft wenig Freiraum, um sich intensiv mit diesen Themen zu beschäftigen. Wir unterstützten innovative Unternehmer daher durch Beratung und Betreuung bei der Ausarbeitung und Umsetzung innovativer Ideen. 

Unser Beratungsangebot:

  • Ihr Problem analysieren
  • Lösungswege ermitteln
  • Kooperationspartner auf dem Technologiesektor – wie etwa Universitäten und Fachhochschulen – suchen
  • bei der Auswahl geeigneter Förderprogramme helfen
  • Datenbanken zur Informationsbeschaffung nutzen
  • über gewerbliche Schutzrechte informieren

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aktualisiert

Am 26. Juli hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bekannt gegeben. Die wesentlichen Änderungen hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks in aller Kürze zusammengefasst.

Änderung der Einzelmaßnahmen

  • Die Kreditförderung der BEG EM wird zum 28.07.2022 gestrichen.
  • Die Förderfähigkeit von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Um-feldmaßnahmen wird aufgehoben. Das betrifft die Förderung von Renewable-Ready-, Gashybrid-Heizungen und gasbetriebenen Wärmepumpen.
  • Kombigeräte – bestehend aus Gasbrennwertheizung und Wärmepumpe – sind nicht förderfähig.
  • Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten bei Nichtwohngebäuden wird auf maximal 5 Mio. Euro reduziert.

 Die Fördersätze für Einzelmaßnahmen werden ab dem 15.08.2022 wie folgt angepasst: 

                         Stand                                      BoniMax.
Einzelmaßnahmen-ZuschussZuschussiSFPHeizungsaustauschEffiziente WärmepumpeMax. Fördersatz
Solarthermie25 % 10 % 35 %
Biomasse10 % 10 % 20 %
Wärmepumpe25 % 10 %5 %40 %
Innovative Heizungstechnik25 % 10 % 35 %
EE-Hybrid25 % 10 %5 %40 %
EE-Hybrid mit Biomasseheizung20 % 10 % 5 %35 %
Wärme-/ Gebäude-netzanschluss25 % 10 % 35 %
Gebäudenetz Errichtung / Erweiterung25 %   25 %
     
Gebäudehülle 1)15 %5 %  20 %
Anlagentechnik 2)15 %5 %  20 %
Heizungsoptimierung15 %5 %  20 %
1) Gebäudehülle betrifft Maßnahmen rund um die Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, Austausch von Fenstern und Außentüren, sommerlichen Wärmeschutz.
2) Anlagentechnik umfasst folgende Maßnahmen: Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungsanlagen; WG: Einbau „Efficiency Smart Home“; NWG: Einbau Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Raumkühlung und Beleuchtungssysteme.

Der Öl-Austausch-Bonus wird auf den Austausch von Gas-, Kohle-, und Nachtspeicherheizungen ausgeweitet.

  • Der Bonus wird auf funktionierende Heizungen beschränkt.
  • Gasheizungen müssen ein Mindestalter von 20 Jahren aufweisen (Ausnahme: Gasetagenheizungen).
  • Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.
  • Es wird ein Bonus von 5 %-Punkten für Wärmepumpen gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Abwasser oder Erdreich erschlossen wird.
  • Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)-Bonus wird bei der Förderung von Heizungen nicht mehr gewährt.

Änderung der Wohn- und Nichtwohngebäudeförderung

  • Die Zuschussförderung wird nur noch für Kommunen gewährt. Bei der Kreditförderung werden die Tilgungszuschüsse abgesenkt und im Gegenzug eine deutliche Zinsvergünstigung gewährt, die in etwa einem Zuschuss von 15 % entspricht.
  • Die Förderfähigkeit von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Um-feldmaßnahmen wird aufgehoben.
  • Die Fördersätze werden angepasst.
  • Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten bei Nichtwohngebäuden wird auf maximal 10 Mio. Euro reduziert.
  • Ab dem 22.09.2022 wird ein Bonus für die Worst Performing Buildings von 5 %-Punkten gewährt, wenn diese auf das Niveau EH 40, EH 55 saniert werden (kombinierbar mit EE- und NH-Bonus). Die Anforderungen an den Bonus werden so definiert, dass etwa 25 - 30 % der Gebäude umfasst werden.
  • Die Förderung des EH/EG 100 wird eingestellt. 

Ab dem 28.07.2022 gelten bei der KfW folgende Fördersätze:

                         Stand                           Boni                    Max.
Systemische Maßnahmen SanierungskreditTilgungs-zuschussZins-vergünsti-gung max.EE    NH Worst Performing Building  
(ab 22.09.)
Max. Fördersatz
EH / EG Denkmal5 %15 %5%  5% 25 %
EH 855 %15 %5%5% 25 %
EH / EG 7010 %15 % 5%5% 30 %
EH / EG 5515 %15 %5%5%5 %40 %
EH / EG 4020 %15 %5%5%5 %45 %
  • Die Zinsverbilligung für neu gewährte Förderkredite kann u.a. in Abhängigkeit vom Marktzinsniveau schwanken.
  • Es wird eine Zinsverbilligung für die erste Zinsbindungsdauer gewährt. Der Tilgungszuschuss zusammen mit der max. Zinsverbilligung entspricht maximal einer Subvention in Höhe der Zuschussförderung für kommunale Antragsteller.
    • Die Fördersätze für die Zuschussförderung für kommunale Antragsteller für die Sanierung werden folgendermaßen angepasst:
    • EH/EG Denkmal: 20 %
    • EH 85: 20 %
    • EH/EG 70: 25 %
    • EH/EG 55: 30 %
    • EG/EG 40: 35 %