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Der Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks (PLW)

Seit 1951 treten junge Handwerkerinnen und Handwerker jedes jahr im ganzen Bundes-gebiet an, um die beste Gesellin oder den besten Gesellen in rund 120 Wettbewerbsberufen zu ermitteln.
Der Wettbewerb hieß bis 2007 "Praktischer Leistungswettbewerb der Handwerksjugend", daher auch die gängige Bezeichnung "PLW".
Seit der Umbenennung heißt dieser nun "Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks".

Näheres zum Wettbewerb / Ablauf

Der Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks (PLW) will die Vorzüge der betrieblichen Ausbildung herausstellen, die Achtung vor der beruflichen Arbeit im Handwerk stärken, für das Handwerk werben, die Öffentlichkeit für die Bedeutung der Ausbildungsleistungen des Handwerks sensibilisieren und begabte Lehrlinge in ihrer beruflichen Entwicklung fördern.

Der Wettbewerb wird jährlich in allen über 130 Handwerksberufen auf bis zu vier Stufen durchgeführt. Er beginnt in größeren Berufen auf der Innungsebene und wird dann auf Handwerkskammer-, Landes- und Bundesebene fortgesetzt. Zugangsvoraussetzung ist die Note ("Gut") und das Alter (max. 27). 
Insgesamt nehmen jährlich bis zu 3.000 Junghandwerker an einem PLW teil, rund 800 von ihnen haben die Gelegenheit, als Landessieger auf Bundesebene um den Bundessieg zu kämpfen.

Der Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks (PLW) wird auf Bundesebene gemeinsam von einer jährlich wechselnden Handwerkskammer und vom ZDH organisiert. Einige, insbesondere größere Fachverbände des Handwerks führen innerhalb des PLW in eigener Verantwortung sogenannte dezentrale Wettbewerbe durch, üblicherweise in größeren Bildungszentren. Hier absolvieren die Teilnehmer gleichzeitig umfangreiche Arbeitsproben, die anschließend von Experten bewertet werden.

Ehrung der Sieger

Die Ehrung der PLW-Bundessieger findet jeweils zum Abschluss eines Wettbewerbs statt, meist Ende November / Anfang Dezember. Die Arbeitsproben oder Gesellenstücke der Bundessieger werden in einer Ausstellung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Die gute Form im Handwerk -
Handwerker gestalten

Etwas jünger als der erstmals 1951 durchgeführte PLW ist der Wettbewerb "Die gute Form im Handwerk - Handwerker gestalten". Auch hier werden seit 1989 jährlich erste Preisträger ermittelt, allerdings lediglich in den rund 40 gestalterischen Handwerks-berufen.

Weiterbildungsstipendium und Begabtenförderung

Das Weiterbildungsstipendium, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wird, hat für das Handwerk eine besonders hohe Bedeutung, da eine überdurchschnittlich hohe Zahl von handwerklichen Ausbildungsabsolventen von dem Stipendium profitiert.

Kurze Zusammenfassung

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren Qualifizierung.
Während der 3-jährigen Förderdauer können die Stipendiaten bis zu 8.100,00 € für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen - bei einem Eigenanteil von 10 % je Fördermaßnahme.

Wer kann sich bewerben?

  • Junge berufstätige unter 25 Jahren (zum Zeitpunkt der geplanten Aufnahme) die ihre Abschlussprüfung vor der Handwerkskammer Bremen mit mindestens 87 Punkten oder besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden haben

  • Sie haben bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen Platz unter den ersten drei erreicht

  • Sie können besondere Qualifikationen durch einen begründeten Vorschlag ihres Ausbildungsbetriebes oder der Berufsschule nachweisen

Sie müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Agentur für Arbeit als arbeits-suchend gemeldet sein.
Sollten Sie ein Vollzeitstudium ohne regelmäßige Berufstätigkeit absolvieren, so kann keine Aufnahme erfolgen. Auch können Hochschulabsolventen/innen nicht in die Förderung aufgenommen werden.

Wie bewerbe ich mich?

  • Sie nehmen Kontakt mit der zuständigen Stelle auf (Kammer oder Einrichtung, wo der Ausbildungsvertrag eingetragen war)
    Diese sendet Ihnen das Antragsformular/Stammblatt zu und erläutert Ihnen den Ablauf inkl. Bewerbungsfristen.

  • Das ausgefüllte Stammblatt mit den erforderlichen Belegen (Nachweis der Berufstätigkeit, Kopie vom Prüfungszeugnis, Kopie vom Abschlusszeugnis der Berufsschule in besonderen Fällen "begründeter Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule") wieder einreichen.

Anrechnungszeiten

Sollten Sie zum Zeitpunkt der Aufnahme bereits das 25. Lebensjahr erreicht haben, so können unter der Berücksichtigung von Anrechnungszeiten bis zu 3 Jahre hinzugerechnet werden. Gründe für Anrechnungszeiten sind:

  • Zeiten des Mutterschutzes
  • Elternzeit
  • Abschluss einer beruflichen Zweitausbildung
  • Nachholen von Abschlüssen aufgrund von Zuwanderung
  • Grundwehr- oder Zivildienst
  • Freiwilligendienste
  • Besuch beruflicher Vollzeitschulen
  • Schwerwiegende Erkrankung von mehr als 3 Monaten

Höhe der Förderung und Fördermaßnahmen

Die Stipendiatin/der Stipendiat wird über maximal drei Jahre (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) mit bis zu 2.700 € pro Jahr - insgesamt 8.100 € - gefördert.
Ein Eigenanteil von 10 % pro Maßnahme ist von den Stipendiaten zu tragen. 

  • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
     
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen zur beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau
     
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement
     
  • Berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbauen

Fristen

Da die Neuaufnahmen der Stipendiaten jweils zum Beginn eines Jahres erfolgen, können  sie sich jeweils von September - Oktober des Vorjahres bewerben!