Weiterbildungsstipendium und Begabtenförderung

Das Weiterbildungsstipendium, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wird, hat für das Handwerk eine besonders hohe Bedeutung, da eine überdurchschnittlich hohe Zahl von handwerklichen Ausbildungsabsolventen von dem Stipendium profitiert.

Kurze Zusammenfassung

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren Qualifizierung.
Während der 3-jährigen Förderdauer können die Stipendiaten bis zu 8.100,00 € für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen - bei einem Eigenanteil von 10 % je Fördermaßnahme.

Wer kann sich bewerben?

  • Junge berufstätige unter 25 Jahren (zum Zeitpunkt der geplanten Aufnahme) die ihre Abschlussprüfung vor der Handwerkskammer Bremen mit mindestens 87 Punkten oder besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden haben

  • Sie haben bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen Platz unter den ersten drei erreicht

  • Sie können besondere Qualifikationen durch einen begründeten Vorschlag ihres Ausbildungsbetriebes oder der Berufsschule nachweisen

Sie müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Agentur für Arbeit als arbeits-suchend gemeldet sein.
Sollten Sie ein Vollzeitstudium ohne regelmäßige Berufstätigkeit absolvieren, so kann keine Aufnahme erfolgen. Auch können Hochschulabsolventen/innen nicht in die Förderung aufgenommen werden.

Wie bewerbe ich mich?

  • Sie nehmen Kontakt mit der zuständigen Stelle auf (Kammer oder Einrichtung, wo der Ausbildungsvertrag eingetragen war)
    Diese sendet Ihnen das Antragsformular/Stammblatt zu und erläutert Ihnen den Ablauf inkl. Bewerbungsfristen.

  • Das ausgefüllte Stammblatt mit den erforderlichen Belegen (Nachweis der Berufstätigkeit, Kopie vom Prüfungszeugnis, Kopie vom Abschlusszeugnis der Berufsschule in besonderen Fällen "begründeter Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule") wieder einreichen.

Anrechnungszeiten

Sollten Sie zum Zeitpunkt der Aufnahme bereits das 25. Lebensjahr erreicht haben, so können unter der Berücksichtigung von Anrechnungszeiten bis zu 3 Jahre hinzugerechnet werden. Gründe für Anrechnungszeiten sind:

  • Zeiten des Mutterschutzes
  • Elternzeit
  • Abschluss einer beruflichen Zweitausbildung
  • Nachholen von Abschlüssen aufgrund von Zuwanderung
  • Grundwehr- oder Zivildienst
  • Freiwilligendienste
  • Besuch beruflicher Vollzeitschulen
  • Schwerwiegende Erkrankung von mehr als 3 Monaten

Höhe der Förderung und Fördermaßnahmen

Die Stipendiatin/der Stipendiat wird über maximal drei Jahre (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) mit bis zu 2.700 € pro Jahr - insgesamt 8.100 € - gefördert.
Ein Eigenanteil von 10 % pro Maßnahme ist von den Stipendiaten zu tragen. 

  • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
     
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen zur beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau
     
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement
     
  • Berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbauen

Fristen

Da die Neuaufnahmen der Stipendiaten jweils zum Beginn eines Jahres erfolgen, können  sie sich jeweils von September - Oktober des Vorjahres bewerben!