Werden Sie öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Qualifikation eröffnet neue Perspektiven - Die Handwerkskammer begleitet Sie auf Ihrem Weg

Auf der Suche nach neuen Perspektiven?
Sie sind Handwerksmeister oder -unternehmer und auf der Suche nach neuen Herausforderungen oder weiteren beruflichen Perspektiven im Handwerk? Sie wollen stets auf dem Laufenden bleiben und Ihre beruflichen Erfahrungen und hohe Fachkompetenz über Ihre handwerkliche Tätigkeit hinaus einsetzen?

Dann ist die öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen im Handwerk genau das Richtige für Sie!

Wer kann Sachverständiger werden?
Als Handwerksmeister oder Diplom-Ingenieur mit mehrjähriger praktischer Erfahrung in Ihrem Gewerk und entsprechenden überdurchschnittlichen Kenntnissen und Fähigkeiten können Sie sich bei der Handwerkskammer Bremen einer weiteren Herausforderung stellen: dem Auswahl- und Überprüfungsverfahren zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. 

Welche Aufgaben kommen auf Sie zu?
Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens stehen Sie als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Gerichten und Privatpersonen, Versicherungen und Rechtsanwälten bei der Klärung fachlich-technischer Fragen zur Seite. Im Kern konzentrieren sich Ihre Aufgaben dabei auf die Begutachtung handwerklicher Leistungen hinsichtlich Qualität und Preis.

Objektivität, Sachkunde und Vertrauenswürdigkeit
Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Handwerks tragen ein hohes Maß an Verantwortung. Das gilt gleichermaßen für ihre Aufgaben im Interesse einer fachlich richtigen Rechtsfindung als auch im Bereich der privaten Gutachtertätigkeit.

Wodurch zeichnet sich ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger aus?

  • Als Sachverständiger müssen Sie in einem offiziellen Bestellungsverfahren Ihre besondere Sachkunde nachweisen.
  • Ihre Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit wird vor der öffentlichen Bestellung geprüft.
  • Sie werden darauf vereidigt, Ihre Gutachten gewissenhaft, weisungsfrei und objektiv zu erstellen.
  • In Ihrem Sachgebiet müssen Sie sich laufend fortbilden.


Den von uns bestellten Sachverständigen bieten wir umfangreiche Hilfestellungen, etwa bei Fragen:

  • zum Umgang mit Gerichten
  • zum Verhalten beim Ortstermin
  • zum Aufbau des Gutachtens
  • zur Umsetzung des Beweisbeschlusses
  • zu Beschwerden von privaten Auftraggebern


Sie möchten Sachverständiger werden oder haben noch Fragen?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne!

Jasmin Iqbal Justiziarin Telefon 0421 30500 110 iqbal.jasmin@hwk-bremen.de