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Handwerker-Parkgenehmigung
in Bremen und Umzu

Da wo Menschen leben, ist auch Handwerk gefragt. Gerade im innerstädtischen oder in dichtbebauten Bereichen ist die Anfahrt oft schon eine Herausforderung. Eine Abhilfe kann da die exklusive Ausnahmegenehmigung fürs Handwerk „Regionale Handwerker-Parkgenehmigung“ liefern.

Parken in Bremen! Handwerker-Parkgenehmigung nur für die Stadt Bremen

Diese Ausnahmegenehmigung ermöglicht eine ausgedehnte Parkmöglichkeit für die Stadt Bremen.    

Die Handwerker-Parkgenehmigung berechtigt zum Parken:

  • eingeschränkten Haltverbot
  • verkehrsberuhigten Bereich
  • an Parkuhren / Parkscheinautomaten

Werden regelmäßig Einsatzstellen in Fußgängerzonen außerhalb der Lieferzeiten aufgesucht, vermerken Sie es bitte gesondert im Antrag und beachten die zusätzlich entstehenden Gebühren.

  • LKW und Werkstattwagen
  • am PKW, der ausschließlich betrieblich genutzt wird, ist dauerhaft großflächige Firmenwerbung angebracht (keine mobile Werbung wie z.B. Magnettafeln) und Haltegurtösen/Zurreinrichtungen vorhanden oder
  • am PKW, der ausschließlich betrieblich genutzt wird, ist dauerhaft großflächige Firmenwerbung angebracht und sind Beförderungsmöglichkeiten auf dem Dach für den Transport von Arbeitsmaterial vorhanden oder
  • am PKW, der ausschließlich betrieblich genutzt wird, ist dauerhaft großflächige Firmenwerbung angebracht und sind mit ausgebauter Rücksitzbank und fest eingebautem Regal im hinteren Bereich der Ladefläche vorhanden (Nachweis erforderlich)

Die Handwerker-Parkgenehmigung gilt für die Stadt Bremen.

Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe,

  • die bei der zuständigen Handwerkskammer registriert sind und
  • ein Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe ausüben und
  • regelmäßig Bau-, Reparatur-, oder Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebs durchführen und
  • ein Geschäftsfahrzeug einsetzen, das zum Materialtransport oder als Werkstattwagen genutzt wird.

Anträge für eine Handwerker-Parkgenehmigung können bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gestellt werden. Der Antrag kann hier online gestellt werden.

Amt für Straßen und Verkehr
Bürgerbüro 
Herdentorsteinweg 49/50
28195 Bremen 
E-Mail: buergerbuero@asv.bremen.de
Tel. 0421 361-6945

Für die Ausstellung der Genehmigung wird von der Straßenverkehrsbehörde eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Für jedes weitere gleichartige Fahrzeug berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 20 % der Grundgebühr, sofern es am selben Tag mit beantragt wird. Später nachgereichte Anträge fallen nicht darunter.

 Gültigkeitsdauer / ArtGebühr in €    zusätzliche Gebühr
  Sondernutzung
  Fußgängerzone
1-2 Tage  11,50  17,00
3-14 Tage  17,00  23,00
1 Monat  30,00  35,50
6 Monate  58,50164,50
1 Jahr  88,50294,50
2 Jahre149,50587,50
3 Jahre207,00882,00
Kennzeichenänderung  11,50 - 
Verlust der AG bzw. deren Karte       11,50 - 
  • Kopie der Handwerkerkarte oder des Gewerbescheins
  • Kopie des Kfz-Scheines
  • Falls es sich um ein Leasingfahrzeug handelt, ist eine Kopie des Leasingvertrags einzureichen

Hier finden Sie weitere Informationen und Voraussetzungen zur Ausnahmegenehmigung für Handwerker

In Bremen und Umzu! Regionale Handwerker-Parkgenehmigung

Für die Region Bremen können sich Handwerksbetriebe, die in verschiedenen Städten und Gemeinden tätig sind, eine Ausnahmegenehmigung für die gesamte Region ausstellen lassen. Die zeit- und kostenaufwändige Beantragung vieler Einzelgenehmigungen entfällt damit. Mit diesem Angebot wird ein Beitrag zum Bürokratieabbau ermöglicht, durch den Handwerksbetriebe Zeit und Kosten sparen!

www.kommunalverbund.de/hwpg

Die regionale Handwerker-Parkgenehmigung berechtigt zum Parken:

  • im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot
  • in Bereichen von Parkscheinautomaten und Parkuhren ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
  • in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen der Parkscheibe und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
  • auf Parkplätzen für Bewohner
  • in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb gekennzeichneter Stellflächen
  • an sonstigen Stellen, an denen dies nach § 12 der Straßenverkehrsordnung unzulässig ist (z.B. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen oder im Bereich von scharfen Kurven)
  • in Fußgängerbereichen

Die Parkgenehmigung darf nur genutzt werden, wenn in zumutbarer Entfernung (150 m) keine andere geeignete Abstellmöglichkeit für das Fahrzeug besteht.

Die regionale Handwerker-Parkgenehmigung gilt in folgenden Städten, Gemeinden und Samtgemeinden der Region Bremen, die Mitglied im Kommunalverbund Niedersachsen/Bremen e.V. sind:

  • Achim
  • Bassum
  • Berne
  • Bremen
  • Bruchhausen-Vilsen
  • Delmenhorst
  • Dötlingen
  • Ganderkesee
  • Grasberg
  • Hambergen
  • Harpstedt
  • Lemwerder
  • Lilienthal
  • Osterholz-Scharmbeck
  • Ottersberg
  • Oyten
  • Ritterhude
  • Schwanewede
  • Stuhr
  • Syke
  • Thedinghausen
  • Twistringen
  • Verden
  • Weyhe
  • Wildeshausen
  • Worpswede

Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe,

  • die bei der zuständigen Handwerkskammer registriert sind und
  • ein Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe ausüben und
  • regelmäßig Bau-, Reparatur-, oder Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebs durchführen und
  • ein Geschäftsfahrzeug einsetzen, das zum Materialtransport oder als Werkstattwagen genutzt wird.

Anträge für eine regionale Handwerker-Parkgenehmigung können innerhalb des Geltungsbereichs bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde entweder am Betriebssitz oder am Einsatzort gestellt werden.

Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 14 Tage.
 

Amt für Straßen und Verkehr
Bürgerbüro 
Herdentorsteinweg 49/50
28195 Bremen 
E-Mail: buergerbuero@asv.bremen.de
Tel. 0421 361-6945

Für die Ausstellung der Genehmigung wird von der Straßenverkehrsbehörde eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Die Jahresgebühr beträgt 150,00 € für die erste und 75,00 € für jede weitere Genehmigung, die zeitgleich beantragt wird.

Die Halbjahresgebühr beträgt 90,00 € für die erste und 45,00 € für jede weitere Genehmigung, die zeitgleich beantragt wird.

Die Monatsgebühr beträgt 30,00 € für die erste und 15,00 € für jede weitere Genehmigung, die zeitgleich beantragt wird.

  • Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung)
  • Handwerkskarte
  • Zulassungsbescheinigungen der eingesetzten Firmenfahrzeuge
    jeweils in Kopie

Gegenüberstellung

GültigkeitsdauerHandwerker-Parkgenehmigung nur für die Stadt BremenRegionale Handwerker-Parkgenehmigung
1 Monat30,00 €  30,00 €
6 Monate 58,50 €  90,00 €
1 Jahr88,50 €150,00 €

Die beiden Ausnahmegenehmigungen unterscheiden sich im Leistungs-/Geltungsbereich, welche Sie aus der genauen Auflistung entnehmen können. In der oben aufgeführten Tabelle ist eine kurze Gegenüberstellung der Kosten aufgeführt.

Bei der Überlegung, welche Ausnahmegenehmigung die richtige für einen ist, muss der genau Aufgabenbereich betrachtet werden.