Die Einigungsstelle

Mitunter kommt es zu Streitigkeiten zwischen Inhabern eines Handwerksbetriebes und ihren Auftraggebern. Zur Beilegung von Streitigkeiten hat die Handwerkskammer Bremen eine Einigungsstelle eingerichtet. Sie hilft Kunden und Handwerkern dabei, Konflikte außergerichtlich zu lösen.

Die Anrufung der Einigungsstelle ist kostenlos und erfolgt auf schriftlichem Wege. Beiden Parteien wird die Gelegenheit gegeben die Angelegenheit aus ihrer Sicht zu schildern. Nach der Sachverhaltsdarstellung der Parteien wird die Angelegenheit geprüft und es wird versucht mit den Parteien eine Lösung zu finden.

Verfahrensordnung Einigungsstelle (26,78 KB)

Wichtige Information:

Im Rahmen des Einigungsverfahrens können keine Beweise erhoben werden. Eine Beweisaufnahme ist ausschließlich in einem gerichtlichen Verfahren möglich. Gegenüber den Betrieben hat die Handwerkskammer keine Entscheidungsgewalt und kann somit keine verbindlichen Vorgaben treffen.

Jasmin Iqbal Justiziarin Telefon 0421 30500 110 rechtswesen@hwk-bremen.de

Verbraucher

Für Verbraucher besteht die Möglichkeit mittwochs in der Zeit von 15:00 Uhr - 16:00 Uhr und freitags in der Zeit von 11:00 Uhr - 12:00 Uhr uns zu kontaktieren, um allgemeine handwerksrechtliche Fragen zu klären. 

Verbraucherberatung Telefon 0421 30500-112