Ausbildungsfonds des Landes Bremen

Die Bremische Bürgerschaft hat am 23.03.23 das Gesetz zum Ausbildungsunterstützungsfonds, kurz Ausbildungsfonds, beschlossen. Dieser soll laut dem Gesetz einen „Beitrag zur besseren Versorgung der Arbeitgeber im Land Bremen mit gut ausgebildeten Fachkräften“ leisten.

Konkret bedeutet das:

Prinzipiell zahlen alle Betriebe eine Ausbildungsabgabe in den Ausbildungsfonds ein (Ausnahmen gelten u.a. für Betriebe mit einer Arbeitnehmerbruttolohnsumme von weniger als 135.000 Euro im Meldejahr sowie für Betriebe, die bereits in einen gesetzlich oder tarifvertraglich vereinbarten Ausgleichfonds, z.B. SOKA BAU, einzahlen). Ausbildende Betriebe bekommen pro Ausbildungsplatz eine so genannte Ausgleichszuweisung zurück. 

Wie viel das ist, ergibt sich aus dem Verhältnis der Arbeitnehmerbruttolohnsumme zur Anzahl der Auszubildenden. Je mehr Auszubildende ein Betrieb hat, desto höher ist auch der Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Ausbildungsfonds. Das kann bedeuten, dass Betriebe, die viel ausbilden, dadurch mehr Geld aus dem Ausbildungsfonds bekommen, als sie einzahlen müssen.

Hinzukommen sollen Angebote für Betriebe und Auszubildende zur Besetzung freier Ausbildungsplätze sowie zur Unterstützung bei der Ausbildung, die über die bereits existierenden Angebote, wie sie zum Beispiel von den Kammern angeboten werden, hinausgehen müssen. Das Gesetz sieht unter anderem vor: Berufsbezogene Unterstützung und Beratung für Arbeitgeber, Auszubildende und Ausbildungsplatzsuchende; Unterstützung von Arbeitgebern bei der Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern; Förderung der Verbundausbildung und Ausbildungspartnerschaften sowie überbetrieblicher Ausbildungsangebote; Unterstützung von Arbeitgebern bei der Organisationsentwicklung und der Betriebs- und Unternehmensführung in Bezug auf Ausbildungserfordernisse, Maßnahmen zur Sicherstellung der Ausbildungsqualität und der Ausbildungsberechtigung von Arbeitgebern; Unterstützung von Arbeitgebern bei der Eingliederung von Auszubildenden in das berufliche Umfeld durch Verbesserung besonderer, betriebsbezogener Kompetenzen; Prüfungsvorbereitung von Auszubildenden im Bereich der praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten.

FAQs zum Ausbildungsfonds (168,17 KB)
Stand 14.01.2025

 Zusammenfassung des Ablaufs

 Vorbereitung:

  • Elster-Zertifikat, MeinUnternehmenskonto
  • Daten zur Belegschaft im Land Bremen (Anzahl der Beschäftigten und Auszubildenden, gesamter Arbeitnehmerbruttolohn im Meldejahr),
  • Daten und Nachweise über Bagatellgrenze oder branchenspezifischen Fonds,
  • Nachweis zur Prüfung einer Befreiung von der Ausbildungsabgabe, wenn es zutreffend ist (z. B. Insolvenz, Betrieb aufgelöst, unzumutbare wirtschaftliche Härte)

Meldung:

  • Auf der Seite www.ausbildungsfonds-bremen.de  finden Sie rechts oben den Link zum Meldeportal.
  • Anmeldung oder Registrierung in „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) mit Ihrem ELSTER-Zertifikat
  • Eingabe der Daten: Bundesland, Meldejahr, der zu meldenden Daten, NACE-Code (Wirtschaftszweig), Hochladen von Nachweisen (Bagatellgrenze, branchenspezifischen Fonds etc.)
  • das Meldeportal errechnet die Abgabe und fasst im nächsten Schritt alle Daten zusammen
  • im Anschluss schicken Sie die Daten verbindlich bis zum 28.02. eines jeden Jahres ab
  • den Bescheid erhalten Sie über Ihr Unternehmenspostfach
  • Die Einzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe des Bescheides zu tätigen.
  • Die Auszahlungen werden zum jeweiligen Jahresende erwartet.

Quelle: www.ausbildungsfonds-bremen.de

Gesetzestext Ausbildungsfonds (309,31 KB)

Oliver Kriebel stellvertretender Hauptgeschäftsführer / Leitung Geschäftsbereich - Fachkräftesicherung und Betriebsführung Telefon 0421 30500-310 kriebel.oliver@hwk-bremen.de

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