© Falk Heller
Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfung
Jeder Auszubildende muss während seiner Ausbildung eine Zwischenprüfung bzw. den Teil 1 der Gesellenprüfung ablegen und am Ende der Berufsausbildung die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung ablegen.
Zur Zwischenprüfung wird jeder Lehrling von seiner zuständigen Körperschaft
(Handwerkskammer oder Innung) eingeladen.
Zum Teil 1 der Prüfung bzw. Gesellen- oder Abschlussprüfung muss eine Anmeldung und ein Antrag auf Zulassung erfolgen.
Durch die Berufsabschlussprüfung soll festgestellt werden, dass der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten seines Ausbildungsberufes beherrscht, also über die berufliche Handlungsfähigkeit verfügt. Dies wird durch das Prüfungszeugnis bestätigt.
Zur Zwischenprüfung wird jeder Lehrling von seiner zuständigen Körperschaft (Handwerkskammer oder Innung) eingeladen.
Zum Teil 1 der Prüfung bzw. Gesellen- oder Abschlussprüfung müssen eine Anmeldung und ein Antrag auf Zulassung erfolgen.
Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement – Information zur Abschlussprüfung
„Fachaufgabe in der Wahlqualifikation“
Die Berufsabschlussprüfung wird als sogenannte gestreckte Prüfung in zwei Prüfungs-teilen durchgeführt. Den Teil 1 (Prüfungsbereich „Informationstechnisches Büro-management“) haben Sie bereits abgelegt. Das hier erzielte Prüfungsergebnis fließt bereits in das Gesamtergebnis der Prüfung ein.
Im Teil 2 zum Ende der Ausbildungszeit werden dann die Prüfungsbereiche Kundenbeziehungsprozesse, Fachaufgabe in der Wahlqualifikation sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft.
Für den Einstieg in das Fachgespräch zur Prüfung der Wahlqualifikation gibt es zwei Varianten. Dabei sprechen Gründe der Prüfungsökonomie für die klassische Form.
Erläuterung der Fachaufgabe in der Wahlqualifikation
Variante A
Der Prüfling bereitet für jede der beiden gemäß Berufsausbildungsvertrag gewählten Wahlqualifikationen je einen höchstens dreiseitigen Report über eine betriebliche Fachaufgabe vor. Der Ausbildende hat zu bestätigen, dass die Fachaufgaben vom Prüfling im Betrieb eigenhändig durchgeführt worden sind. Die Reporte werden nicht bewertet.
Der Prüfungsausschuss wählt einen der Reporte als Grundlage für das anschließende Fachgespräch aus.
Variante B (klassische Variante)
Der Prüfling wählt eine von zwei praxisbezogenen Fachaufgaben der Wahlqualifikationen aus, die der Prüfungsausschuss ihm zur Wahl gestellt hat. Er erhält dann 20 Minuten Zeit, um sich auf das direkt anschließende Fachgespräch vorzubereiten. Diese Variante ist aus den bisherigen Prüfungen der Bürokaufleute in der Prüfungspraxis bekannt.
Gewichtung der Prüfungsbereiche, Bestehen der Prüfung
- Informationstechnisches Büromanagement (Teil 1) 25 %
- Kundenbeziehungsprozesse (Teil 2) 30 %
- Fachaufgabe in der Wahlqualifikation (Teil 2) 35 %
- Wirtschafts- und Sozialkunde (Teil 2) 10 %
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen wie folgt bewertet worden sind
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“.
Dies kann dazu führen, dass der Prüfling auch bei mangelhaften oder ungenügenden Leistungen im Teil 1 die Prüfung im Gesamtergebnis noch bestehen kann.
Nur auf Antrag des Prüflings (kein zusätzliches Ermessen mehr des Ausschusses!) ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Kundenbeziehungsprozesse“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn der Prüfungsbereich schlechter als „ausreichend“ bewertet worden ist und die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Hier können Sie folgende Dokumente downloaden.