Arbeitsschutz
Sicherheit und Gesundheit sollten im Betrieb stets an erster Stelle stehen – Betriebsinhaber tragen hier eine hohe Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitern, aber auch gegenüber sich selbst. Darüber hinaus sind nur gesunde Mitarbeiter auch motiviert und leistungsfähig. Gerade angesichts des Fachkräftemangels in vielen Handwerksberufen ist dies ein entscheidender Faktor.
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Gesundheit der Mitarbeiter sind eine gute Arbeitsschutzorganisation in den Unternehmen sowie gut und sicher ausgestattete Arbeitsplätze.
Klare rechtliche Vorgaben definieren genau, wie diese Voraussetzungen geschaffen werden sollen. Sie sind für alle Betriebsinhaber verbindlich.
Es empfiehlt sich, die Maßnahmen im Rahmen eines durchdachten Arbeitsschutzkonzeptes umzusetzen, damit sie aufeinander aufbauen und bei Bedarf mit geringstmöglichem Aufwand ergänzt werden können. Für den Betrieb ergibt sich daraus ein klarer Wettbewerbsvorteil.
Die Handwerkskammer berät sowohl Existenzgründer als auch alle anderen Mitgliedsbetriebe rund um das Thema Arbeitsschutz. Unser Beratungsangebot umfasst folgende Themen:
- Gesetzliche Grundlagen im Bereich Arbeitsschutz
- Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung
- Auswahl und Umgang mit zuständigen Berufsgenossenschaften
- Unterstützung im Dialog mit Behörden und Institutionen
- Arbeitsschutzorganisation innerbetrieblich und auf Baustellen (mit oder als Fremdfirma)
- Umgang mit Gefahrstoffen
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Hautschutzplänen, Gefahrstoffkatastern
- Unterweisungen der Beschäftigten
- öffentliche Fördermöglichkeiten bei Beratungen und Investitionen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Brandschutz
Gesundheitsschutz
Gesundheitsmanagement
Für Betriebe wird es in Zukunft immer wichtiger werden, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst lange fit zu halten, um eine längere Lebensarbeitszeit zu gewährleisten. Gerade in den körperlich anspruchsvollen Handwerksberufen ist dies eine besondere Herausforderung.
Aktive Gesundheitsförderung bringt aber nicht nur für ältere Beschäftigte viele Vorteile, sondern auch für die jüngeren, denn auch sie bleiben nicht von Krankheiten verschont – hier helfen vorsorgende Gesundheitsangebote, um längere Fehlzeiten zu vermeiden.
Ein betriebliches Gesundheitsmanagement ermöglicht es, diese Herausforderungen strukturiert und nachhaltig anzugehen. Es fördert darüber hinaus die Motivation, die Leistungsbereitschaft und die Mitarbeiterbindung.
Eine gezielte Beratung durch die Handwerkskammer hilft Ihnen, das richtige Instrument für Ihren Betrieb zu finden. Im Rahmen von gewerkspezifischen Informationsveran-staltungen, betriebsbezogenen Inhouse-Schulungen sowie moderierten Arbeitskreisen und speziellen Projekten mit unseren Netzwerkpartnern bieten wir umfassende Unterstützung an.
Zusätzlich vertreten wir die Interessen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Handwerksbetriebe auf regionaler und überregionaler Ebene. Unseren Mitglieds-betrieben bieten wir Unterstützung im Dialog mit den entsprechenden Behörden und Institutionen an.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungs-management anzubieten, wenn sie innerhalb eines Jahres mehr als 42 Tage durch Krankheit ausgefallen sind.
Wie das konkret aussieht, hängt vom Einzelfall ab – Ziel ist es jedoch immer, die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter dauerhaft zu sichern. Dies kann beispielsweise durch eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder veränderte Arbeitszeiten geschehen. Teilweise sind dafür auch Fördermittel verfügbar.
Unter Umständen können aber auch gesunde Arbeitnehmer von bestimmten Maßnahmen profitieren: Wird beispielsweise der Arbeitsplatz eines behinderten Beschäftigten optimal gestaltet, können die daraus gewonnenen Erkenntnisse auch dessen Kollegen zu Gute kommen. Gesundheitliche Schäden werden so möglicherweise bereits im Vorfeld vermieden.
Wird dagegen kein BEM angeboten, kann eine spätere krankheitsbedingte Kündigung gerichtlich angefochten werden.
Förderung von E-Lastenrädern
Ab dem 1. Oktober 2024 fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die Richtlinie für die Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr (E-Lastenfahrrad-Richtlinie) wieder die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern.
Antragsberechtigt sind:
• private Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige)
• Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Hochschulen, Kammern)
Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenfahrräder bzw. Lastenpedelecs) für den fahrradgebundeen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.
Nach Angaben des BAFA ist ein fahrradgebundener Lastenverkehr im Sinne der E-Lastenfahrrad-Richtlinie gegeben, wenn mit einem geförderten E-Lastenfahrrad Güter (Sachen) transportiert werden.
Förderfähige E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger müssen aufgrund ihrer Bauart und Konstruktion folgende Anforderungen erfüllen. Sie müssen…
• …Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind.
• …mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
• …ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg aufweisen.
• …serienmäßig hergestellt und fabrikneu sein.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Lastenanhänger. (Die Maximalförderung hat sich damit gegenüber der letzten Förderung um 1.000 Euro erhöht.)
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