Handwerksrolle / Eintragung - Änderung - Löschung Ihres Gewerbes bei uns
Selbstständig im Handwerk - Qualifikationen und Zugangsvoraussetzungen
Das Handwerk ist Deutschlands vielseitigster Wirtschaftsbereich. Insgesamt 147 Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe sind in den Anlagen A, B1 und B2 zur Handwerksordnung aufgeführt. Wer sich wie und unter welchen Voraussetzungen im Handwerk selbstständig machen kann, ist in der Handwerksordnung (HwO) geregelt.
Die Handwerksrolle ist das "Herzstück" jeder Handwerkskammer. Die Mitarbeiter sind nicht nur für die Eintragungen und Löschungen von Betrieben in den Verzeichnissen der selbstständigen Handwerker zuständig, sondern sie stehen auch als kompetente Ansprechpartner in allen handwerks- oder gewerberechtlichen Fragen zur Verfügung. Dazu zählen beispielsweise Handelsregisterangelegenheiten und Ausnahmebewilligungen sowie Verfahren wegen unerlaubter Handwerksausübung oder Schwarzarbeit.
Unsere Verzeichnisse sind öffentlich:
Jede Person kann Einblick bzw. Auskunft erhalten, wenn sie ihr Interesse glaubhaft begründet. Wer sich im Handwerk selbstständig machen will, muss dementsprechend im Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke ( Handwerksrolle) oder im Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe eingetragen sein.
Wer sich in einem zulassungspflichtigen, einem zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichem Gewerbe selbständig machen will, benötigt dafür die Eintragung bei der Handwerkskammer in einem der dort geführten Verzeichnisse:
Hier finden Sie folgende Anträge:
Download pdf Merkblatt zur Eintragung in die Handwerksrolle (138,94 KB)
Download pdf Antrag auf Eintragung (1,77 MB)
Download pdf Betriebsleitererklärung (1,38 MB)
Download pdf Antrag auf Löschung (2,16 MB)
Download pdf Antrag auf Erteilung einer Berechtigung (2,23 MB)
Download pdf Anzeige der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen (2,04 MB)
- Maurer und Betonbauer
- Ofen- und Luftheizungsbauer
- Zimmerer
- Dachdecker
- Straßenbauer
- Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
- Brunnenbauer
- Steinmetzen und Steinbildhauer
- Stuckateure
- Maler und Lackierer
- Gerüstbauer
- Schornsteinfeger
- Metallbauer
- Chirurgiemechaniker
- Karosserie- und Fahrzeugbauer
- Feinwerkmechaniker
- Zweiradmechaniker
- Kälteanlagenbauer
- Informationstechniker
- Kraftfahrzeugtechniker
- Land- und Baumaschinenmechatroniker
- Büchsenmacher
- Klempner
- Installateur und Heizungsbauer
- Elektrotechniker
- Elektromaschinenbauer
- Tischler
- Boots- und Schiffbauer
- Seiler
- Bäcker
- Konditor
- Fleischer
- Augenoptiker
- Hörakustiker
- Orthopädietechniker
- Orthopädieschuhmacher
- Zahntechniker
- Friseure
- Glaser
- Glasbläser und Glasapparatebauer
- Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Werkstein- und Terrazzohersteller
- Estrichleger
- Behälter- und Apparatebauer
- Parkettleger
- Rollladen- und Sonnenschutztechniker
- Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher
- Böttcher
- Glasveredler
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
- Raumausstatter
- Orgel- und Harmoniumbauer
- (weggefallen)
- (weggefallen)
- (weggefallen)
- (weggefallen)
- Uhrmacher
- Graveure
- Metallbildner
- Galvaniseure
- Metall- und Glockengießer
- Präzisionswerkzeugmechaniker
- Gold- und Silberschmiede
- (weggefallen)
- (weggefallen)
- Modellbauer
- (weggefallen)
- Holzbildhauer
- (weggefallen)
- Korb- und Flechtwerkgestalter
- Maßschneider
- Textilgestalter (Sticker, Weber,Klöppler, Posamentierer, Stricker)
- Modisten
- (weggefallen)
- Segelmacher
- Kürschner
- Schuhmacher
- Sattler und Feintäschner
- (weggefallen)
- Müller
- Brauer und Mälzer
- Weinküfer
- Textilreiniger
- Wachszieher
- Gebäudereiniger
- (weggefallen)
- Feinoptiker
- Glas- und Porzellanmaler
- Edelsteinschleifer und -graveure
- Fotografen
- Buchbinder
- Print- und Medientechnologen (Drucker, Siebdrucker, Flexografen)
- (weggefallen)
- (weggefallen)
- Keramiker
- (weggefallen)
- Klavier- und Cembalobauer
- Handzuginstrumentenmacher
- Geigenbauer
- Bogenmacher
- Metallblasinstrumentenmacher
- Holzblasinstrumentenmacher
- Zupfinstrumentenmacher
- Vergolder
- (weggefallen)
- Holz- und Bautenschützer (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden)
- Bestatter
- Kosmetiker
- Eisenflechter
- Bautentrocknungsgewerbe
- Bodenleger
- Asphaltierer (ohne Straßenbau)
- Fuger (im Hochbau)
- (weggefallen)
- Rammgewerbe (Einrammen von Pfählen im Wasserbau)
- Betonbohrer und -schneider
- Theater- und Ausstattungsmaler
- Herstellung von Drahtgestellen für Dekorationszwecke in Sonderanfertigung
- Metallschleifer und Metallpolierer
- Metallsägen-Schärfer
- Tankschutzbetriebe (Korrosionsschutz von Öltanks für Feuerungsanlagen
ohne chemische Verfahren) - Fahrzeugverwerter
- Rohr- und Kanalreiniger
- Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten)
- Holzschuhmacher
- Holzblockmacher
- Daubenhauer
- Holz-Leitermacher (Sonderanfertigung)
- Muldenhauer
- Holzreifenmacher
- Holzschindelmacher
- Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regale)
- Bürsten- und Pinselmacher
- Bügelanstalten für Herren-Oberbekleidung
- Dekorationsnäher (ohne Schaufensterdekoration)
- Fleckteppichhersteller
- (weggefallen)
- Theaterkostümnäher
- Plisseebrenner
- (weggefallen)
- Stoffmaler
- (weggefallen)
- Textil-Handdrucker
- Kunststopfer
- Änderungsschneider (ehemals Flickschneider)
- Handschuhmacher
- Ausführung einfacher Schuhreparaturen
- Gerber
- Innerei-Fleischer (Kuttler)
- Speiseeishersteller (mit Vertrieb von Speiseeis mit üblichem Zubehör)
- Fleischzerleger, Ausbeiner
- Appreteure, Dekateure
- Schnellreiniger
- Teppichreiniger
- Getränkeleitungsreiniger
- (weggefallen)
- Maskenbildner
- (weggefallen)
- Lampenschirmhersteller (Sonderanfertigung)
- Klavierstimmer
- Theaterplastiker
- Requisiteure
- Schirmmacher
- Steindrucker
- Schlagzeugmacher
Wichtige Info
Wir bitten, alle Personen und Firmen die sich in eines unserer Verzeichnisse gemäß Handwerksordnung eintragen lassen möchten, oder eine Änderung der eingetragenen Daten beantragen, folgende Informationen zu beachten:
Ihre kompletten Unterlagen für die Antragsstellung zur Eintragung oder Änderung in einem unserer Verzeichnisse übermitteln Sie direkt an die Handwerksrolle in unserem Haus.
Je nachdem wie ihr Antrag beschieden wird, bekommen Sie eine Gebührenrechnung von uns zugesandt.
Bitte bezahlen Sie die Gebühr binnen einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung, um weitere Kosten zu vermeiden.
Vielen Dank
Die Abteilung „Handwerksrolle“ ist nach dem gleichnamigen Verzeichnis benannt, in dem die selbstständigen Handwerker aufgeführt sind, die ein zulassungspflichtiges Handwerk betreiben. Ihre Ansprechpartnerinnen sind:
Christiane Pahl-Curtze Buchstabe A - H Telefon 0421 30500-122 handwerksrolle@hwk-bremen.de
Marion Brünjes Buchstabe I - Z Telefon 0421 30500-121 handwerksrolle@hwk-bremen.de
Ute Köster Telefon 0421 30500-120 handwerksrolle@hwk-bremen.de
Rentenversicherung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
Als Selbständiger in einem zulassungspflichtigen Handwerk unterliegen Sie per Gesetz der Rentenversicherungspflicht. Bitte beachten Sie hierzu auch gerne den nachfolgenden Link:
Hier geht es zum Link der drv.de
- Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen, Huntestraße 11, 26135 Oldenburg, www.drv.de
Sozialversicherung / Berufsgenossenschaft
An dieser Stelle möchten wir darauf aufmerksam machen, dass durch eine neue gewerbliche Tätigkeit weitere Beitragspflichten für Sie entstehen können, und zwar auch ohne ausdrückliche Anmeldung. Dies gilt insbesondere für:
- SOKA-Bau (Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes VvaG), Wettiner Straße 7, 65189 Wiesbaden, www.soka-bau.de
- BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Bertha-von-Suttner-Straße 10, 28207 Bremen, www.bgbau.de
Zwecks Klärung empfehlen wir, sich mit den genannten Institutionen in Verbindung zu setzen.
Ferner weisen wir daraufhin, dass Sie möglicherweise auch unter die winterbauumlagepflichtigen Betriebe fallen. Näheres können Sie bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit erfragen.
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie alle diese Punkte klären, damit es nicht – evtl. erst nach Jahren – zu erheblichen Nachzahlungen kommt.
Berufsständische Einrichtungen
Für verschiedene Handwerke bestehen eigene berufsständische Einrichtungen, z. B.:
- Maler- und Lackierer-Handwerk. Gemeinnützige Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk e.V., John-F.-Kennedy-Straße 6, 65189 Wiesbaden, www.uk-maler.de
- Gerüstbauer-Handwerk. Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes, Mainzer Straße 98-102, 65189 Wiesbaden, www.sokageruest.de
Gewerbeanmeldung
Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss außerdem bei der zuständigen Gewerbemeldestelle angemeldet werden.
Zuständige Stellen im Gewerbeanzeigeverfahren sind in Bremen:
- Die Gewerbemeldestelle Bremen Gewerbemeldestelle - Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation (bremen.de) oder Unternehmensservice Bremen - Beratung vor Ort
- In Bremerhaven das Bürger und Ordnungsamt Bremerhaven Gewerbe: An-, Um- oder Abmeldung eines Gewerbes – Bremerhaven.de
Neben der Verpflichtung zur Meldung bei der Handwerkskammer und den Gewerbeämtern im Bundesland Bremen ist für eine Vielzahl von Gewerben die Einhaltung bestimmter weiterer Voraussetzungen notwendig. So ist beispielsweise bei Ausübung des Installateur und Heizungsbauer- oder des Elektrotechniker-Handwerks regelmäßig auch die Eintragung in das Installateurverzeichnis beim Versorgungsunternehmen erforderlich:
Meldepflichten im Überblick:
- Agentur für Arbeit
- Finanzamt
- Gewerbeaufsichtsamt
- Berufsgenossenschaft
- Versicherung
- Krankenkasse
- Versorgungsunternehmen