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Förderung für Ladestationen
Beim Ausbau der Elektromobilität gilt die Ladeinfrastruktur als Flaschenhals. Unternehmen, die auf ihrem Gelände nicht öffentliche Ladestationen oder -punkte erreichten möchten, können bis Jahresende dafür staatliche Zuschüsse in Höhe von bis 45.000 Euro beantragen.
Möglich macht das ein Förderprogramm des Bundesverkehrsministeriums. Gefördert wird die Beschaffung und Errichtung von Ladestationen (Ladesäulen oder Wallboxen) inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss und Batteriespeicher) sowie notwendige Nebenarbeiten zum Aufladen gewerblich und kommunal genutzter Elektrofahrzeuge sowie zum Aufladen von Elektroahrzeugen von Beschäftigten eines Unternehmens oder einer Kommune.
Pro Ladpunkt beträgt der maximale Zuschuss 900 Euro, darf aber 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Es werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt gefördert. Voraussetzung ist, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. Der Zuschuss muss vor Beginn des Vorhabens beantragt werden.
Weitere Informationen erteilt Tuku Roy-Niemeier, Umweltschutzberaterin bei der Handwerkskammer Bremen.
Eine Liste mit den technischen Anforderungen sowie weitere Infos und Empfehlungen finden Interessenten auch auf der Internetseite der KfW
21.01.2022