Förderrichtlinie „Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe“
Die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe“ ist veröffentlicht worden. Förderbeginn ist der 1. April 2023 und endet am 30. September 2025.
Ziel der Förderung ist es, die „Weiterqualifizierung von mindestens 45 000 Fachkräften für den Einbau und die Einregulierung von Wärmepumpen“ zu unterstützen.
Ebenso sollen mit Hilfe der Förderrichtlinie mindestens 7 500 Planende und Beratende weiterqualifiziert werden, um dadurch einen „Anstieg der Fachkräftekapazität“ im Handwerk zu bewirken.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, denen Kosten durch relevante Qualifizierungsmaßnahmen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstehen. Dazu gehören zum einen „Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Schornsteinfeger und Kälte-Klima“.
Die Förderquote ist auf 90 % der förderfähigen Ausgaben für Schulungen bzw. Coachings festgesetzt, wobei Höchstsätze pro Schulungstag vorgegeben sind. Ebenso begrenzt ist die Höchstsumme, mit der ein antragstellendes Unternehmen bei der Weiterqualifizierung seiner Fachkräfte gefördert werden kann (max. 5000 EURO). Doppelförderungen durch die zusätzliche Inanspruchnahme anderer öffentlicher Fördermittel sind nicht zulässig.
Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).