Hausbesuchs-Verbot gilt ab Montag

Der Bremer Senat hat das Schlupfloch für mobile körpernahe Dienstleistungen (Hausbesuche) in der Bremer Corona-Verordnung geschlossen.

Das bedeutet: Auch mobile Diensleistungen wie etwa Maniküren, Kosmetikbehandlungen, Tätowierungen und Massagen sind dann ausdrücklich verboten. Ausnahmen gibt es nur für medizinisch notwendige Behandlungen.

Die Bürgerschaft erlässt damit die mittlerweile sechste Änderungsverordnung zur geltenden Corona-Verordnung vom 15. Dezember. Ab Montag, dem 1. Februar, tritt die neue Regelung in Kraft.

6. Änderungsverordnung zur 23. Corona-Verordnung (197,60 KB)