Handwerkskammer begrüßt Öffnungserlaubnis für Kosmetiker

Verständnis für Auflagen / „Selbsttests müssen Betrieben zur Verfügung gestellt werden“

Die Handwerkskammer Bremen begrüßt, dass Handwerker, die körpernahe Dienst-leitungen erbringen, ab dem kommenden Montag unter bestimmten Voraussetzungen wieder öffnen dürfen. „Der Lockdown hat zum Beispiel Kosmetikerinnen und Kosmetikern massiv zugesetzt und viele in existenzielle Not gebracht. Mit dem Beschluss zur Öffnung haben sie wieder eine Perspektive“, sagt Kammer-Hauptgeschäftsführer Andreas Meyer.

Für die Auflagen, unter denen die Betriebe wieder öffnen dürfen, zeigt die Kammer Verständnis. „Es liegt in der Natur der Sache, dass Kosmetiker nicht den üblichen Sicherheitsabstand zu ihren Kunden halten können. Dieser Tatsache können Sie aber mit den ausgefeilten Hygienekonzepten, die sich bereits vor dem zweiten Lockdown bewährt haben, begegnen. Wenn Kunden bei Behandlungen, bei denen sie keine Maske tragen können, zusätzlich negative Schnell- oder Selbsttests vorlegen müssen, trägt das noch einmal mehr zur Sicherheit bei“, sagt Kammer-Präses Thomas Kurzke.

Allerdings dürfe die Testpflicht für potenzielle Kunden nicht zulasten der Betriebe gehen. Andreas Meyer: „Wenn negative Selbsttests gefordert werden, müssen diese den Betrieben auch von staatlicher Seite zur Verfügung gestellt werden.“ Hier solle Bremen dem Beispiel anderer Bundesländer folgen. Im Zuge der Öffnung von Friseursalons habe zum Beispiel Hamburg den Betrieben kostenlos Tests zur Verfügung gestellt. „Ob Kosmetiker Kunden begrüßen können, darf nicht davon abhängen, dass diese im Einzelhandel einen Selbsttest erstehen können oder nicht“, sagt Andreas Meyer.

05.03.2021

Oliver Brandt Pressesprecher Telefon 0421 30500-307 brandt.oliver@hwk-bremen.de