Bremer Handwerk begrüßt Maßnahmen gegen Baustoffmangel und Preisexplosion

Der Mangel an vielen Baustoffen und die einhergehende Preisexplosion stellen große Teile des Handwerks und der Bauwirtschaft vor massive Probleme. Trotz voller Auftragsbücher sehen sich Betriebe zur Kurzarbeit gezwungen. Nach Einschätzung der betroffenen Branchen ist eine kurzfristige Verbesserung der Lage nicht zu erwarten. Vor diesem Hintergrund begrüßen die Handwerkskammer Bremen, die Kreishandwerker-schaften Bremen sowie Bremerhaven-Wesermünde und der Verband Baugewerblicher Unternehmer im Lande Bremen (VBU), dass einige von ihnen angeregte Schutzmaßnahmen nach dem Vorbild des Bundes nun auch in Bremen umgesetzt werden sollen.

Zu den Maßnahmen, die das Bremer Handwerk Ende Mai für öffentliche Bauvorhaben angeregt hatte, gehören unter anderem so genannte Stoffpreisgleitklauseln, welche das Risiko von drastischen Preissteigerungen zwischen Vertragsschluss und -ausführung für das beauftragte Unternehmen reduzieren. „Wir begrüßen, dass sich der Bremer Senat dazu entschlossen hat, bei Vergabeverfahren die Einführung von Stoffpreisgleitklauseln für besonders stark verteuerte Baustoffe zu prüfen“, sagt Andreas Meyer, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Bremen.

Imke Lathwesen, Geschäftsführerin der Kreishandwerkerschaft Bremerhaven-Wesermünde, sagt: „Besonders die Bau- und Ausbaugewerke haben einen oft hohen Materialeinsatz. Deswegen können bei größeren Aufträgen unerwartete Preissteigerungen schnell kritisch werden. Stoffpreisgleitklauseln reduzieren das Risiko.“

VBU-Vorsitzender Lars Obermeyer weist darauf hin, dass Bauunternehmen momentan so gut wie gar nicht absehen können, wann sie Baustoffe in welchen Mengen zu welchem Preis geliefert bekommen: „Die Absicht des Senats, bei der Festsetzung von Vertragsfristen möglichst die derzeitigen Lieferengpässe zu berücksichtigen, ist ein Schritt in die richtige Richtung.“

Matthias Winter, Kreishandwerksmeister der Kreishandwerkerschaft Bremen, begrüßt, dass die öffentliche Hand Vertragsstrafen infolge von versäumten Fristen aufgrund des Baustoffmangels nur noch in begründeten Ausnahmefällen geltend machen soll: „Wenn Unternehmen in der derzeitigen Situation die Frist nicht einhalten können, ist das für jeden nachvollziehbar. Vertragsstrafen wären nicht nur unlogisch, sondern auch eine große Ungerechtigkeit.“

17.06.2021

Oliver Brandt Pressesprecher Telefon 0421 30500-307 brandt.oliver@hwk-bremen.de