Ersthelfer-Ausbildung

Ein Unfall am Arbeitsplatz ist in keinem Handwerks-betrieb erwünscht. Wenn es trotz Bemühungen dennoch zu einem Arbeitsunfall kommt, ist schnelles Handeln wichtig. Die Beschäftigten müssen wissen, was zu tun ist! Jeder Betrieb ist verpflichtet, die Erste Hilfe gut zu organisieren, so dass im Ernstfall schnell und sicher gehandelt werden kann. Dadurch können, Unfall- und Verletzungsfolgen verringert und die Fehlzeiten der Beschäftigten reduziert werden. 

Zu den Pflichten des Betriebes zählen die Ausbildung eines bzw. mehrerer Ersthelfer. Wir bieten Ihnen in Kooperation mit der Johanniter Unfallhilfe e. V. die Möglichkeit, sich und Ihre Beschäftigten aus- bzw. fortbilden zu lassen. Nutzen Sie die Gelegenheit und melden Sie sich bzw. Ihre Mitarbeitenden an! 

Im Herbst bieten wir die Lehrgänge in Bremerhaven an.

Zur Information

Die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreich-ende Zahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss. Hierfür dürfen jedoch nur Personen eingesetzt werden, die ihre Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe bei einer Stelle gem. § 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 erhalten haben. 

Zahl der Ersthelfer
In Betrieben oder auf Baustellen mit bis zu zwanzig Beschäftigten (Achtung, auf jeder Baustelle!) mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben 10% der anwesenden Beschäftigten, in der Verwaltung 5%.

Kosten
Die Lehrgangsgebühren werden direkt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft abgerechnet.

Für die Verpflegung wird separat eine Pauschale von € 35,--p. P. berechnet.

Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Eggers gerne zur Verfügung. 

Samstag, 24.05.2025

08:00 - 16:00 Uhr

Hwk Bremen, Ansgaritorstr. 24, 28195 Bremen